Das neue Ingenieurgesetz 2017 (IngG 2017) in Kraft, das die Basis für die Einstufung der Qualifikation „Ingenieurin“ „Ingenieur“ und in die Stufe 6 des nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) darstellt.
Durch das neue Zertifizierungsverfahren werden die Kenntnisse und Kompetenz von Ingenieurinnen und Ingenieuren auf dem Niveau der Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (siehe auch : NQR-Koordinierungsstelle) und damit verbunden des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zertifiziert. Da der neue Ing., die neue
Ing. in der Stufe 6 gleichwertig der Qualifikation des Bachelors ist, erhalten Ing. und die sie beschäftigenden Unternehmen die Möglichkeit, bei europaweiten Angeboten und Ausschreibungen, dies entsprechend zu verwerten, bzw. ist in vielen Fällen die Angabe der Qualifikationen von an Projekten beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits notwendig.
Die Gleichwertigkeit im NQR bezieht sich ausschließlich auf die verwertbaren Qualifikationen. Durch die Zertifizierung zum Ing. / Ing. in ist wird jedoch keine Gleichartigkeit der Qualifikationsbezeichnung Ing. / Ing. in mit dem Bachelor-Abschluss begründet.
Über die Zertifizierung zum Ing. / Ing. in entscheiden die ab 1. Mai 2017 einzurichtenden Zertifizierungskommissionen. Diese bestehen aus zwei Personen. Eine Person kommt aus der Fachpraxis, die zweite Person ist aus dem Kreis der facheinschlägig tätigen HTL- oder Hochschullehrer zu bestellen. Beide Kommissionsmitglieder müssen mindestens über die Qualifikation eines Ingenieurs, Dipl.Ing, BA, MA oder PhD im betreffenden Fachgebiet verfügen und zu Beginn der 5jährigen Bestellung im aktiven Berufsleben stehen.