• Über uns
  • VÖI Mitglied werden
  • Zertifizierung zum Ing.
  • HTL in NÖ
  • Landesgruppe NÖ
  • Datenabfrage

IngG 2017

Mit 1. Mai 2018 trat das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft. Die neuen Bestimmungen stellen die Vergabe der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine: die bisherigen Grundvoraussetzungen – HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis – bleiben gleich. Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten. Dadurch wird aus „dem Ingenieur“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte – aufgrund von Schule und Praxis erworbene – berufliche Qualifikation.

  • Aktuelles
    • TÜV AUSTRIA Wissenschaftspreis auch für HTL-Abschlussarbeiten
    • Corona Krise – Ingenieurzertifizierungsgespräche
    • 31. Landesversammlung
    • Wissenschaftspreis 2019 für HTL-Absolventen
    • Die HTL- Mödling wurde 100 Jahre!
    • Graduierungsfeier 2019 für Ingenieure „Neu“
  • Von der Matura zum Ing.
  • IngG 2017
  • NQR Österreich
  • Anmeldung als Fachexperte/in der Zertifizierungskommission
  • Anmeldung als Lehrkraft der Zertifizierungskommission
  • Ingenieur -Zertifizierung (Antrag)
  • Anmeldung als Fachexperte/in bei TÜV Austria Akademie
  • TÜV Ingenieur-Register für Ingenieur/innen
  • Bundesweite Zertifizierungsstellen
Datenschutzerklärung   Impressum