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Ingenieur-Zertifizierung – gemäß Ingenieur-Gesetz 2017

Der Ingenieurtitel ist in Europa einzigartig und in der österreichischen Wirtschaft anerkannt und geschätzt. Im Ausland war es jedoch bislang oft schwierig, den Titel fachlich einzuordnen.
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur ist nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Neues Ingenieurgesetz

Mit 1. Mai 2017 trat das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft. Die neuen Bestimmungen stellen die Vergabe der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine: die bisherigen Grundvoraussetzungen – HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis – bleiben gleich. Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten. Dadurch wird aus „dem Ingenieur“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte – aufgrund von Schule und Praxis erworbene – berufliche Qualifikation.