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„neue“ Ingenieur*innen für die Wirtschaft!

Die Wirtschaft sucht händeringend nach gut ausgebildeten Technikern. Da kamen die Graduierungsfeier für Ingenieur*innen der TÜV Austria Akademie und dem Verband Österreichischer Ingenieur Niederösterreich als positives Signal zum richtigen Zeitpunkt. Der NÖ Landtagssaal und der Marmorsaal des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) gaben die festlichen Kulissen für die Überreichung der Ing.-Urkunden an die neuen-Ingenieurinnen und Ingenieure. Unter den Graduierten waren 20 % Ingenieurinnen vertreten. Die zahlenmäßig am stärksten vertretenen Fachrichtungen waren Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Flugtechnik. Es waren Ingenieur/innen aus ganz Österreich vor Ort.

BM gew. Architekt Rudolf  Steinkellner EUR ING (Obmann VÖI NÖ) hob in seiner Rede im Ministerium die Innovationskraft von Ingenieur/innen anhand von Beispielen aus der Geschichte hervor. Mag. (FH) Christian Bayer (GF TÜV AUSTRIA Akademie) zeigte auf, dass auf Basis technischer Kompetenz beeindruckende Karrieren und Lebensläufe entstehen können. Dr. Stefan Haas (CEO TÜV AUSTRIA Gruppe), selbst HTL-Absolvent betonte das Ingenieur*innen in der Wirtschaft dringend gesuchte Fachkräfte sind. Sektionschef Mag. Georg Konetzky hielt als „Hausherr“ die Festrede in diesem wundervollen Ambiente. Er zeigte sich begeistert von der spannenden und bunten Vielfalt der Ingenieur*innen in Österreich. Zum Abschluss des Festaktes richtete OSR. Dipl.-HTL-Ing. Dittmar Zoder (Ehrenpräsident VÖI) Mut-machende Worte an die neuen Ingenieur-Kolleg/innen und einen klaren Auftrag – sie gestalten die Schöpfung mit!

 

GF TÜV AUSTRIA Akademie Mag(FH) Bayer u. Steinkellner
Graduierungsfeier-2023 Teil-Gruppenfoto
VÖI Landesobmann Steinkellner Rede

HTL-Ingenieur*innen sind gesuchte Fachleute. Sie werden nach dem neuen Ingenieurgesetz gleichauf einem Bachelorabschluss in der Stufe 6 des NQR und EQR eingestuft. Nähere Informationen zum Ingenieurberuf und der HTLs in Niederösterreich erhalten Sie bei unserem Verband.

Neues Ingenieurgesetz

Mit 1. Mai 2017 trat das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft. Die neuen Bestimmungen stellen die Vergabe der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine: die bisherigen Grundvoraussetzungen – HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis – bleiben gleich. Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten. Dadurch wird aus „dem Ingenieur“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte – aufgrund von Schule und Praxis erworbene – berufliche Qualifikation.