Mit 1. Mai 2018 trat das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft. Damit wurde die Vergabe der zuvor geltenden Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt. Die bisherigen Grundvoraussetzungen – HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis – blieben gleich. Neu ist seit dem die Form der Feststellung der beruflichen Praxis im Rahmen eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten. Dadurch wird aus „dem Ingenieur“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte – aufgrund von Schule und Praxis erworbene – berufliche Qualifikation.