Mit 1. Mai 2017 trat das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft. Die neuen Bestimmungen stellen die Vergabe der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine: die bisherigen Grundvoraussetzungen – HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis – bleiben gleich. Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten. Dadurch wird aus „dem Ingenieur“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte – aufgrund von Schule und Praxis erworbene – berufliche Qualifikation.